Saloppe bleibt!

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    Rudert die Stadtverwaltung zurück?

    18.09.2008 Stadtentwicklung / Verkehr: Dies jedenfalls könnte eine Lesart des gestern an den Stadtentwicklungsausschuss gerichteten Dokumentes (Dokument) sein, welches einen zweistufigen Wettbewerb zur Bebauung des Saloppegrundstückes auslobt. Bemerkenswert zum Einen ist, dass bereits nach der ersten Stufe des ergebnisoffenen Verfahrens Schluss sein kann, und zwar dann wenn eine Bebauung nicht als städtebaulich, landschaftsplanerisch, naturschutzfachlich und denkmalschutzfachlich vertretbar eingestuft wird. Aufmerksam stimmt zum Anderen die Tatsache, dass auf eine Anfrage des Auswärtige Amtes ein Bericht für die Unesco zur Saloppebebauung angefertigt wird.

    Wie ist der Stand der Dinge?

    Im September 2007 hat der Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften die Vorlage des amtierenden Oberbürgermeisters Dr. Vogel beschlossen (Dokument), mit der „Brockhausstraße GmbH“ einen „Optionsvertrag“ zum Verkauf des Grundstückes 179 der Gemarkung Dresden- Loschwitz – des Saloppe-Grundstücks – abzuschließen. Das grüne Mitglied im Ausschuss hat dem nicht zugestimmt.

    Geplant ist eine private Wohnbebauung. Die bestehende Schankwirtschaft Saloppe, die allen DresdnerInnen offen steht, würde wegfallen.

    Der „Optionsvertrag“ gibt der „Brockhausstraße GmbH“ das Recht und die Pflicht, drei Jahre lang zu versuchen, die rechtliche Zulässigkeit einer Wohnbebauung herzustellen. Das Grundstück liegt heute nämlich im sogenannten „Außenbereich“, der nicht bebaut werden darf, sowie im Denkmalschutzgebiet „Loschwitzer Elbhänge“. Außerdem ist das Grundstück rechtlich als „Wald“ eingestuft, so dass eine Genehmigung zur Umwandlung des Waldes in Bauland beim Sächsischen Staatsbetrieb „Sachsenforst“ eingeholt werden muss.

    Wir haben daher eine Kleine Anfrage (*.pdf) im Landtag gestellt, um herauszufinden, wie der genaue Rechtsstatus des Grundstücks ist und wie die Bedingungen für eine Waldumwandlungsgenehmigung sind.

    Wenn die GmbH innerhalb von drei Jahren die Genehmigungen einholt, einen Architektenwettbewerb durchführt und der Stadtrat der Bebauung zustimmt, dann soll der Kaufpreis des Grundstücks 665.000 € für 11.900m² betragen.

    Nach Medienberichten (SZ) hat am Montag, dem 4. August 2008, eine Jury die näheren Bedingungen für einen Architektenwettbewerb beschlossen. Der Beschlussinhalt ist uns unbekannt, wir haben daher eine Anfrage im Stadtrat an die Oberbürgermeisterin gestellt.

    Rechtlich hat der Stadtrat immer noch die Möglichkeit, eine Privatisierung und Bebauung des Geländes zu verhindern und den Verkauf nach Ablauf der Dreijahresfrist abzulehnen. Es ist aber offensichtlich, dass die Mehrheit im Ausschuss die Weichen in Richtung Verkauf stellen wollte.

     

    Veranstaltungshinweis: 20.September 2008: Sonne, Wind und Wir - Klimatour 2008: Ausstellung, Filme, Beratung, Vorträge, Kinderprogramm und Livebands zum Klimawandel Künstler: Ukrainiens, Fanfara Kalashnikov, Transsylvaniens, DJ Pauli 15.00 Uhr/ Saloppe Dresden, Brockhausstraße 1, 01099 Dresden, Veranstalter: Heinrich Böll Stiftung